Gemäß Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) ist das BMK in regelmäßigen Abständen zur Erstellung eines integrierten österreichischen Netzinfrastrukturplans verpflichtet. Dieser NIP stellt ein strategisches Planungsinstrument für eine übergeordnete und umfassende Gesamtbetrachtung der notwendigen Infrastrukturmaßnahmen für ein zukunftsfähiges Energiesystem dar. Dadurch liefert der NIP eine Planungsgrundlage für den Ausbau der Übertragungsnetzinfrastruktur und für den Ausbau von Speichern und Flexibilitätsoptionen im Jahr 2030. Weiters werden in einem Ausblick auch die notwendigen Infrastrukturmaßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität im Jahr 2040 behandelt.
Bei der Erstellung des NIP durch das BMK sind zahlreiche Stakeholder aus Energiewirtschaft, Umweltorganisationen, Sozialpartnern, Politik und Verwaltung in Bund und Ländern involviert. Im Wesentlichen beruht der NIP aber auf wissenschaftlichen Erarbeitungen, wobei der Lehrstuhl für Energieverbundtechnik maßgeblich an diesem Prozess beteiligt ist. Dabei kann auf die bereits im Rahmen anderer Projekte am Lehrstuhl erprobte Methodiken zur räumlichen und zeitlichen Aufteilung von Szenario-Daten zurückgegriffen werden. Somit ergibt sich die Datengrundlage für eine hochaufgelöste Netzmodellierung, woraus wiederum der Bedarf an Ausbau- und Umbaumaßnahmen in den Übertragungsnetzen für Strom und Gas, beziehungsweise der Bedarf an Flexibilisierungsmaßnahmen abgeleitete werden kann.
Regionalisierter Jahres-Strombedarf im NIP-Szenario 2030
Ein Entwurf zum NIP ging bereits im Juli 2023 in eine öffentliche Konsultationsphase mit der Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme. In einem weiterführenden Schritt erfolgt nun ebenfalls unter Mitarbeit von Seiten des Lehrstuhls für Energieverbundtechnik die Einarbeitung der in der Konsultation erhaltenen Rückmeldungen.
Eine grundlegende Erkenntnis aus dem NIP stellt die Identifikation von Stromtransportbedarfskorridoren dar. Diese Korridore zeigen Regionen auf, in denen zukünftig Ausbauvorhaben im Übertragungsnetz vorzusehen sind, wobei die Detailplanung dieser Ausbauvorhaben von Seiten der Netzbetreiber erfolgt. Aus Betrachtungen für den Flexibilitätseinsatz kann auch auf eine mögliche Entlastung der Netzinfrastruktur durch einen entsprechend netzunterstützenden Betrieb von Flexibilitätsoptionen geschlossen werden. Wie sich allerdings zeigt, kann der Ausbau und netzunterstützende Einsatz von Flexibilitätsoptionen alleine nicht die in den Stromtransportbedarfskorridore vorgesehenen Ausbaumaßnahmen ersetzen.
Auch den Maßnahmen im Gasnetz wird eine tragende Rolle im zukünftigen Energiesystem zukommen. Ausgehend von dem Szenarien-basierten und regionalisierten Gasbedarf, werden Teile des bestehenden Gasnetzes als Grundlage für die Entwicklung einer parallelen Wasserstoffinfrastruktur herangezogen. Gemeinsam mit dem Einsatz von Biomethan anstatt von Erdgas soll so übergangsmäßig bis 2030 und vollständig bis 2040 die Umstellung auf ein Energiesystem mit klimaneutralen Gasen gewährleistet werden.
Dieses Projekt wird im Auftrag des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie durchgeführt.