Hinweise & Informationen zu der industriellen Praxis

  1. Empfohlen: Absprache bezgl. der entsprechenden Praxistätigkeit mit Herrn Prof. Thomas Kienberger oder mit Herrn Dr. Andreas Hammer.
  2. Bitte die Praktikumsbestätigung im Original bzw. einen entsprechenden Eintrag im Deckblatt sowie einen Praktikumsbericht bei uns am Lehrstuhl zur Kontrolle vorlegen. Das Original wird von uns abgestempelt.
    Die Praktikumsbestätigung dient der Bestätigung über den geleisteten Arbeitsumfang und -inhalt durch die Firma. Bei Teilzeitarbeit ist der Arbeitsumfang entsprechend auf VZÄ Vollzeitbasis umzurechnen und die Umrechnung im Formular anzuführen (Summe aller Arbeitsstunden divitiert durch 8)

Die Praktikumsbestätigung sollte folgende Inhalte aufweisen:

  • Zeitraum des Praktikums.
  • Angabe zum Umfang der Anstellung: Vollzeit oder Ausmaß der Teilzeit.
  • Beschreibung der Tätigkeit in einigen Sätzen, damit die Tätigkeit als facheinschlägig anerkannt werden kann.

Nachstehend finden Sie das entsprechende Deckblatt sowie das Template zur Erfassung des Berichts:

  1. Nach abgeschlossener Kontrolle melden wir Sie bei der entsprechenden Lehrveranstaltung (Praxisteil Inland oder Ausland) an.

Diese wird unterteilt in:

      • Verpflichtende Praxis Teil 1 (Woche 1 bis 4)
      • Verpflichtende Praxis Teil 2 (Woche 5 bis 8)
      • Verpflichtende Praxis Teil 3 (Woche 9 bis 12)
      • Verpflichtende Praxis Teil 4 (Woche 13 bis 16)

Sollte die zu absolvierende Praxiszeit abweichend zu den angegebenen Wochen sein z.B. 3 Wochen, so wird die Praktikumsbestätigung bei uns mit einem Vermerk abgelegt und zu dem nächsten absolvierten Praktikum hinzugerechnet.

  1. Wir erstellen ein Prüfungsprotokoll für die Studien- und Prüfungsabteilung, welches belegt, dass Sie an der verpflichtenden Praxis mit „Erfolg teilgenommen“ haben.

Die Praktikumsbestätigung ist spätestens beim Einreichen für den Abschluss des Bachelorstudiums im Sekretariat des Studiengangsleiters (Prof. Kienberger) abzugeben.

 

 

Öffnungszeiten

Di-Mi 09:00-11:00